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Fragen und Antworten

Bei einem DSL-Anschluss werden ab dem Hauptverteiler bzw. den Kabelverzweigern mittels Kupferkabeln (Telefonkabel) elektrische Signale zur Datenübermittlung genutzt. Dabei sind die Bedarfsstellen (Haushalte) in Reihe geschaltet und teilen sich das Kupferkabel. Je nach Kabelstrecke und Nutzeranzahl vermindert sich die Datenrate/ Geschwindigkeit. Es handelt sich hierbei um ein Shared Medium.

Bei einem modernen Glasfasernetz werden die Daten mittels optischer Signale (Licht) übertragen. Die übermittelbare Datenrate ist um ein Vielfaches höher als bei elektrischen Signalen. Zudem ist jede Bedarfsstelle einzeln an das Netz angeschlossen. Die Leitung muss mit niemandem geteilt werden. Die Datenrate/ Geschwindigkeit nimmt im Gegensatz zu Kupferkabeln so sehr viel geringer ab, dass dieses kaum messbar ist.   

Mittels Glasfaser können zukunftssicher hohe Bandbreiten bei einer geringeren Störungsanfälligkeit gegenüber herkömmlichen Anschlüssen gewährleistet werden. Damit ist der wachsende Bandbreitenbedarf sicher abgedeckt. Außerdem handelt es sich bei FTTB/ FTTH-Netzen nicht um ein Shared Medium.

Weitere Gründe zeigt die Firma Vodafone in den folgenden Videos auf:

https://www.youtube.com/watch?v=H6wSnhZmFFw

https://www.youtube.com/watch?v=iine_rHO7o0

https://www.youtube.com/watch?v=k2Hw-YGEJ6k

https://www.youtube.com/watch?v=odKWjkh8tNk

Der Landkreis Celle errichtet ein Glasfasernetz in den bisher als unterversorgt geltenden Gebieten im Landkreis Celle. Ein Gebiet ist unterversorgt, wenn dort aktuell durch keinen privaten Anbieter eine Geschwindigkeit von 30 Mbit/S bereitgestellt wird oder ein hierfür erforderlicher Ausbau nicht angekündigt worden ist. Für diese Ermittlung wurden die Telekommunikationsunternehmen in einem sogenannten Markterkundungsverfahren hinsichtlich Versorgung und Ausbau befragt. Die Ergebnisse sind für den Landkreis Celle bindend und wurden für die Abgrenzung genutzt. Die theoretische Versorgung mit 30 Mbit/S ist aktuell rechtlich ausreichend. Es kommt also leider nicht darauf an, ob tatsächlich 30 Mbit/S erreicht werden.

Die koaxialen (TV-) Kabel von Vodafone Kabel Deutschland werden auch  für die Bereitstellung von Internet genutzt. Anders als bei den DSL-Kupferkabeln können über diese Kabel bereits heute schon Geschwindigkeiten von 400 bis 500 Mbit/S erreicht werden. Dadurch wird die 30 Mbit/S Mindestvoraussetzung der Aufgreifschwelle überschritten und man gilt als versorgt. Mit der ab 2019 geplanten Aufrüstung auf den DOCSIS 3.1 Standard werden über die Koaxialkabel Geschwindigkeiten von bis zu 1 Gbit/S erreicht werden. Nach bisherigem Planungsstand der Bundesregierung erfüllen diese Kabel somit die Gigabitfähigkeit und werden voraussichtlich in den nächsten Jahren nicht durch einen geförderten Glasfaserausbau abgelöst werden. Auch Koaxialkabel sind ein Shared Medium.

Für die Abgrenzung des Ausbaugebietes ist nach den aktuellen Richtlinien die durch die privaten Anbieter gemeldete theoretische Versorgung mit mind. 30 Mbit/S maßgebend. In der Realität weichen die tatsächlich erreichten Datenraten oftmals aufgrund vielfacher Faktoren von der theoretischen Versorgung ab. Einige Faktoren sind bspw. die Entfernung zum nächsten Kabelverzweiger, die verwendete Technik im Kabelverzweiger oder  die Anzahl an Nutzern, welche gleichzeitig im Internet surfen.

Vodafone ist die Pächterin des landkreiseigenen Glasfasernetzes und stellt mit Netzinbetriebnahme Produkte zur Verfügung und gewährleistet die Nutzbarkeit. Das Netz des Landkreises wird jedoch im sog. „Open Access“ errichtet. Es können also auch andere Anbieter auf dieses Netz zugreifen. Hierfür bedarf es Vereinbarungen der Anbieter mit Vodafone.

Vodafone ist der Betreiber des landkreiseigenen Glasfasernetzes. Mit der Firma Vodafone wurden exakte Entgelte als Pacht für die Nutzung des Netzes ausgehandelt. Das Netz des Landkreises wird jedoch im sogenannten "Open Access" errichtet und auch andere Anbieter können auf dieses Netz zugreifen. Hierfür bedarf es Vereinbarungen der Anbieter mit Vodafone. Aktuell liegen noch keine Anfragen anderer Anbieter zur Nutzung des Netzes vor.

Die monatlichen Kosten hängen von dem bei einem Telekommunikationsunternehmen gewählten Tarif ab. Vodafone bietet in den ersten zwei Jahren u.a. Tarife ab 39,99 € an. Für weitere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an Vodafone.

Sie können sich auch zu einem späteren Zeitpunkt noch für einen Glasfaseranschluss entscheiden. Aktuell werden die Kosten für einen Hausanschluss bis während der Bauphase ermittelt. Sowie diese Konditionen feststehen, kann bei Vodafone ein Vertrag über einen Internetanschluss über Glasfaser gebucht werden.

Als Mieter müssen Sie hierzu aktuell einen Vertrag mit Vodafone über ein Glasfaserprodukt abschließen. Zusätzlich benötigen Sie die vom Grundstückseigentümer ausgefüllte und unterzeichnete Grundstückseigentümererklärung/Grundstücksnutzungsvertrag, mit welcher der Eigentümer dem Landkreis Celle die Erlaubnis erteilt, die erforderlichen Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen auf dem Grundstück durchzuführen.

Als Vermieter müssen Sie zum einen durch Ausfüllen und Unterzeichnen der Grundstückseigentümererklärung/Grundstücksnutzungsvertrag dem Landkreis Celle die Erlaubnis erteilen, die erforderlichen Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen auf dem Grundstück durchzuführen. Zum anderen muss entweder mind. ein Mieter pro Gebäude aktuell einen Vertrag mit Vodafone über ein Glasfaserprodukt abschließen, oder falls sich hierfür kein Mieter interessiert, müssen Sie als Eigentümer einen solchen Vertrag abschließen. Voraussetzung für den Anschluss eines Gebäudes ist immer auch ein Vertrag über die Erbringung der Internetdienstleistung.

Das hängt von der Beschaffenheit Ihres Grundstückes und Hauses ab. Die erforderlichen Baumaßnahmen werden also in jedem Einzelfall betrachtet. Es wird jedoch versucht, so wenig offene Bauweise wie möglich auf Ihrem Grundstück durchzuführen. In den meisten Fällen wird im Straßenkörper und an Ihrer Hauswand ein Loch gegraben und dann die Strecke dazwischen mit einer sogenannten Erdrakete überbrückt. Dadurch werden die Belastungen auf Ihrem Grundstück so gering wie möglich gehalten. Außerdem muss natürlich ein Loch in Ihre Hauswand gebohrt werden, durch welche das Rohr mit Kabel verlegt werden wird. Zum Abschluss wird der vorherige Zustand des Grundstückes wiederhergestellt.

Die Deutsche Glasfaser informiert in diesem kurzen Video beispielhaft über Baumaßnahmen zum Glasfaserhausanschluss: https://youtu.be/-dZseCJes7E

Der Kostenansatz für einen Glasfaserhausanschluss nach der Vorvermarktungsphase wird aktuell ermittelt. Sowie dieser feststeht, werden Sie auf der Internetseite des Landkreises Celle hierüber informiert.

Sowie die Planungen so weit vorangeschritten sind, dass für einzelne Gebiete Bauzeitplanungen vorliegen, werden Sie auf der Internetseite des Landkreises Celle hierüber informiert. Auf der Internetseite wird dann in Form eines ausführlichen Bautagebuches über die Bauplanung und den Fortschritt laufend unterrichtet.

Die Verwendung eines bereits bestehenden Leerrohres kann nicht pauschal zugesagt werden. Vielmehr muss im Rahmen der Bauarbeiten durch das Tiefbauunternehmen und den Netzplaner die Möglichkeit zur Verwendung bestehender Leerrohre im Einzelfall geprüft werden. Einen guten Hinweis auf die Verwendungsmöglichkeit bilden die in der nächsten Frage aufgeführten Anforderungen an Leerrohre.

Zur Kostenreduzierung der Hauseigentümer möchte der Landkreis Celle die Verwendung von Leerrohren der Hauseigentümer ermöglichen. Wenn Sie ein Leerrohr extra für den Glasfaseranschluss im Vorfeld verlegen wollen, beachten Sie bitte die hier abrufbaren Anforderungen an Leerrohre.

Aktuell heißt es nur abwarten. Sie werden weiterhin vom Landkreis Celle und Vodafone über Fortschritte beim Ausbauprojekt informiert. Sofern Sie eine positive Bestätigung von Vodafone erhalten haben, müssen Sie vorerst nichts weiter veranlassen. Sollten noch Unterlagen fehlen oder ein Fehler beim Vertrag vorliegen, wird Vodafone Sie diesbezüglich kontaktieren.

Halten Sie unter Berücksichtigung der Bauort- und Bauzeitplanung auf der Internetseite des Landkreises Celle Ihre Kündigungsfristen bisher bestehender Internetverträge im Auge. Auch in dieser Angelegenheit werden Sie von Vodafone in den örtlichen Shops beraten.

Ein Anschluss auf eigene Kosten an das Glasfasernetzes des Landkreises ist leider nicht möglich. Die erforderlichen Kapazitäten werden nur für das Ausbaugebiet geplant und ausgebaut. Weitere Anschlüsse außerhalb dieses Gebietes erforderten andere Kapazitätsplanungen, welche förderrechtlich und beihilferechtlich nicht möglich sind.

Melden Sie Ihren Bedarf beim Landkreis Celle. Der Landkreis Celle ist bemüht, im gesamten Kreisgebiet den Ausbau mit Glasfasernetzen voranzutreiben. In Bereichen außerhalb des eigenen Ausbaugebietes darf der Landkreis Celle aktuell keine Anschlüsse vornehmen. Deshalb tritt er dort aktiv als Vermittler zu den privaten Anbietern auf, um eigenwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen zu realisieren. Hierbei hilft jede Interessenbekundung für einen Glasfaseranschluss. Vorzugsweise sollten Interessenbekundungen des gesamten Ortes durch Unterschriftenlisten gebündelt werden.

FAQ

Der einfachste Weg, zu prüfen, ob Sie im Ausbaugebiet des Glasfaserprojektes liegen, ist die Adressprüfung über die speziell hierfür eingerichtete Homepage von Vodafone. Zu dieser gelangen Sie über den folgenden Link:

Registrierung und Adressprüfung Vodafone

Karte zum Ausbaugebiet

Adressliste Ausbaugebiet

Der Landkreis Celle darf als Öffentliche Hand nur dort in den freien Markt eingreifen, wo ein Marktversagen vorliegt. Die bedeutet, der Landkreis Celle darf nur dort ausbauen, wo private Telekommunikationsunternehmen eigenwirtschaftlich keinen Breitbandanschluss ausgebaut haben oder diesen nicht ausbauen wollen. Die Versorgungsschwelle für Breitbandinternet wird derzeit von der EU mit 30 Mbit/s definiert. Der Landkreis Celle darf also nur in Gebieten bauen, in welchen kein privates Telekommunikationsunternehmen eine Versorgung von 30 Mbit/s bereitstellt oder bereitstellen will. Diese Gebiete wurden in einem Markterkundungsverfahren im Spätsommer 2015 ermittelt. Hierzu wurden Telekommunikationsunternehmen befragt, welche Gebiete sie mit mind. 30 Mbit/s versorgen und welche Gebiete sie in naher Zukunft noch erschließen wollen.

Aus förderrechtlichen Gründen muss sich der Landkreis Celle zwingend an das Ergebnis dieser Abfrage halten. Das führt dazu, dass die theoretische Versorgungsleistung der Telekommunikationsunternehmen für den Landkreis Celle bindend ist. Ein mit mind. 30 Mbit/s versorgt gemeldetes Gebiet darf vom Landkreis auch dann nicht ausgebaut werden, wenn die tatsächliche Bandbreite geringer ist.

Die Telekommunikationsunternehmen sind nicht an ihre Ausbaubekundungen gebunden. Das bedeutet, dass Gebiete, welche nach Aussage der Unternehmen nicht in naher Zukunft ausgebaut werden und dadurch in das Ausbaugebiet des Landkreises Celle fallen, nachträglich doch von den Unternehmen ausgebaut werden dürfen. Durch diesen nachträglichen privatwirtschaftlichen Ausbau liegen nun auch Gebiete im Ausbaugebiet des Landkreises Celle, welche mit mehr als 30 Mbit/s versorgt sind. Aufgrund des Grundsatzes des freien Wettbewerbs ist dieses Vorgehen rechtlich zulässig.

Für den Netzbetrieb wurde in einem europaweiten Ausschreibungsverfahren ein Pächter für das landkreiseigene Netz ermittelt.

Das beste Angebot hat hier die Firma Vodafone Deutschland GmbH eingereicht und somit den Zuschlag erhalten. Der Landkreis Celle hat das zu errichtende Netz für 25 Jahre an Vodafone verpachtet.

Vodafone ist als Betreiber und Kooperationspartner des Landkreises Celle der erste Ansprechpartner und stellt mit Netzinbetriebnahme Produkte zur Verfügung. Aus diesem Grund können seit Beginn der Vorvermarktungsphase Verträge für das Glasfasernetz bei Vodafone abgeschlossen werden.

Das Netz wird im sogenannten Open Access errichtet. Das bedeutet, dass das Netz anbieterneutral sein wird. Es können also auch andere Anbieter als Vodafone zukünftig Produkte auf dem Netz anbieten.

Um auch jetzt noch in den Genuss eines Glasfaseranschlusses zu kommen, ist derzeit der Abschluss eines Vertrages über eine Glasfaserinternetleistung mit dem Betreiber Vodafone erforderlich. Von Vodafone können Sie sich hierzu auch weitergehend beraten lassen.

Neben einem Vertragsabschluss mit Vodafone ist die sogenannte Grundstückseigentümererklärung (bei Mietobjekten auszufüllen durch den Grundstückseigentümer (Vermieter)) zu Gunsten des Landkreises Celle erforderlich. Mit dieser wird dem Landkreis Celle gestattet, die erforderlichen Arbeiten auf dem Grundstück und an dem Gebäude vorzunehmen, um das Glasfaserkabel zu verlegen und zu unterhalten.

Ein kostenloser Hausanschluss ist noch bis zum 30.11.2020 in den Vodafone Shops buchbar. Anschließend müssen für die Erstellung des Hausanschlusses Kosten erhoben werden.

In den als versorgt geltenden Gebieten („Schwarze Flecken“) tritt der Landkreis Celle aktiv zwischen den Einwohnern und den Telekommunikationsunternehmen als Vermittler auf. Der Landkreis Celle setzt sich dafür ein, in den Schwarzen Flecken einen eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau durch Private zu erreichen und den gesamten Landkreis Celle mit Glasfaserinfrastruktur zu versorgen.