Gebietskulisse: Genehmigung durch den Fördermittelgeber steht auch weiterhin aus
2024/12
Aufgrund eines eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus eines Telekommunikationsunternehmens, welcher dem Eigenbetrieb „Breitbandausbau“ des Landkreises Celle nicht im Markterkundungsver-fahren für die Grauen Flecken mitgeteilt worden war, hat sich die Anzahl förderfähiger Adressen verringert.
Aufgrund eines eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus eines Telekommunikationsunternehmens, welcher dem Eigenbetrieb „Breitbandausbau“ des Landkreises Celle nicht im Markterkundungsverfahren für die Grauen Flecken mitgeteilt worden war, hat sich die Anzahl förderfähiger Adressen verringert. Dadurch wurde eine Anpassung der Förderkulisse erforderlich, was auch einen Neuzuschnitt der Gebietskulisse nach sich zog. Diese Änderungen bedürfen jedoch der Genehmigung durch den Bundesfördermittelgeber, da dies insbesondere Auswirkungen auf die Höhe der Fördersumme haben könnte (wir berichteten auch im Artikel 2024/06).
Über die hierfür erforderlichen, im Juni dieses Jahres gestellten Anträge wurde leider auch weiterhin nicht vom Bundesfördermittelgeber entschieden. Der Eigenbetrieb „Breitbandausbau“ steht deswegen in engem Kontakt und regem Austausch mit diesem, insbesondere hinsichtlich der zwischenzeitlich spürbar langen dortigen Bearbeitungsdauer.
Nach derzeitigem Stand verschieben sich die Starts der Ausschreibungen im Wirtschaftlichkeitslücken- sowie im Betreibermodell leider weiterhin, was insgesamt die Planung – und letztlich die Realisierung der Projekte – hinauszögern dürfte.